Rechnungen (Basic): Überfällige Rechnungen verwalten

Erfahren Sie, wie Sie den Überblick über unbezahlte und überfällige Rechnungen behalten können. Ändern Sie ein Fälligkeitsdatum, aktivieren Sie automatische Erinnerungen oder senden Sie eine überfällige Rechnung manuell per E-Mail.

Hier abgedeckt:

Ändern des Fälligkeitsdatums von Rechnungen

Um die Anzahl der Tage festzulegen, bevor eine Rechnung überfällig wird, gehen Sie in der linken Menüleiste zu Einstellungen > Rechnungen. Geben Sie die Anzahl der Tage in das Feld Tage, bevor Rechnungen als überfällig markiert werden im Abschnitt Einstellungen ein und klicken Sie dann auf Speichern.

Über überfällige Rechnungen benachrichtigt werden

Um sicherzustellen, dass Sie immer eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Inbox+ zu erhalten, wenn die Rechnung eines Kunden überfällig ist, überprüfen Sie Ihre Benachrichtigungseinstellungen für Rechnungen, indem Sie unter Mein Konto in den Einstellungen gehen.

Überfällige Rechnungen aufspüren

Welche Rechnungen überfällig sind, lässt sich leicht an ihrem Status in der Liste der Rechnungen ablesen: Sie sind schwarz hervorgehoben. Sie können die Rechnungsliste auch filtern, um alle aktuell überfälligen Rechnungen zu finden:

Klicken Sie auf die Schaltfläche Filter in der oberen rechten Ecke der Seite. Rechts neben Statusaktivieren Sie die Kontrollkästchen Unbezahlt und Überfällig und klicken dann auf Übernehmen.

Nachfassen mit einer Zahlungserinnerung

Manchmal gehen Rechnungen in einem überfüllten Posteingang verloren oder landen versehentlich in einem Spam-Ordner. Zum Glück können Sie dem Kunden jederzeit eine freundliche Erinnerung schicken.

Richten Sie eine automatische Erinnerung ein, entweder beim Ausstellen der Rechnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Filtern Sie zum Beispiel Ihre Rechnungsliste, um alle überfälligen Rechnungen anzuzeigen, bearbeiten Sie dann die ausgewählten Rechnungen und schalten Sie die Erinnerungsfunktion ein. Von hier aus können Sie auch sehen, wie viele Mahnungen bereits verschickt worden sind. Weitere Einzelheiten zu Mahnungen finden Sie hier.

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